
Zulassung
Werden Sie REDcert Zertifizierungsstelle
Unabhängige, von REDcert zugelassene Zertifizierungsstellen prüfen im Rahmen neutraler Kontrollen die Einhaltung der REDcert Anforderungskriterien auf Basis systemeigener Grundsätze und Checklisten. Um eine objektive und nachvollziehbare Zertifizierung zu gewährleisten, gelten klare Anforderungen an Zertifizierungsstellen und Auditoren.
Die erforderlichen Qualifikationen werden im Rahmen des Registrierungsprozesses durch REDcert geprüft. Sobald alle Voraussetzungen für eine neutrale Kontrolle im REDcert System erfüllt sind, erfolgt die Zulassung und Veröffentlichung der Zertifizierungsstelle auf der REDcert-Website.
Sie möchten Teil der REDcert Systeme werden? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage an cab@redcert.de.
Zulassung als Zertifizierungsstelle
REDcert
Zulassung als REDcert Zertifizierungsstelle
Die von REDcert zugelassenen Zertifizierungsstellen überprüfen die Nachhaltigkeitskriterien anhand der REDcert Systemgrundsätze.
Um ein transparentes und vertrauenswürdiges Kontrollsystem zu schaffen, hat REDcert bei der Registrierung einer für die REDcert Systeme tätig werdenden Zertifizierungsstellespezifische Anforderungskriterien festgelegt. Die notwendigen Qualifikationen zur Erfüllung der Anforderungskriterien werden im Registrierungsprozess durch REDcert geprüft. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Zertifizierungsstelle bzw. Auditor für das jeweilige REDcert System zugelassen.
Nachfolgend sind die Anforderungen beschrieben, die erfüllt sein müssen, um als Zertifizierungsstelle in einem der REDcert Systeme zugelassen zu werden. Grundlage ist das Systemdokument „Neutrale Kontrolle“ (in der aktuellen Version) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/196 (für das REDcert-EU System).
Anerkennung und Akkreditierung
- Anerkennung durch eine nationale Behörde
Bitte stellen Sie sicher, dass ein entsprechender Nachweis über die Anerkennung durch eine zuständige Behörde vorgelegt wird.
- Alternativ: Globale Akkreditierung nach ISO/IEC 17065*
- Für THG-Berechnungen: Akkreditierung nach ISO/IEC 17029 + ISO 14065
Diese Akkreditierung kann ohne spezifischen Geltungsbereich des REDcert-EU-Systems eingereicht werden.
* Ab 01.01.2027: ISO/IEC 17065-Akkreditierung mit spezifischem REDcert-EU-Geltungsbereich erforderlich (Neutrale Kontrolle)
Qualitätsmanagementsystem (QMS)
Dokumentiertes QMS einschließlich:
- Managementhandbuch
- Dokumentenlenkung
- Verfahren für Nichtkonformitäten
- Interne Audits & Managementbewertungen
Unabhängigkeit & Unparteilichkeit
- Nachweis der Unabhängigkeit von den zu zertifizierenden Tätigkeiten
- Verpflichtung aller Mitarbeitenden zur Vertraulichkeit und Unparteilichkeit
- Kein Interessenkonflikt (z. B. keine Beratungsleistungen für denselben Kunden)
Technische & Personelle Ressourcen
Nachweis über:
- Geeignete Infrastruktur
- Qualifiziertes Personal
- Mindestens zwei Mitarbeitende (Vier-Augen-Prinzip)
Auditorenanforderungen
- Unabhängig, qualifiziert
- Fachkenntnisse in relevanten Bereichen (z. B. THG-Berechnung, Landnutzung, Abfallwirtschaft)
- Mind. 5 Audits in den letzten 2 Jahren
- Auditorenschulung nach ISO 19011 (mind. 24 Std.)
- Regelmäßige Weiterbildung
- Mind. zwei Auditorenanträge müssen mit dem Zulassungsantrag einreicht werden
Auditverfahren
- Durchführung gemäß ISO 19011
- Auditarten: Erstaudit, Rezertifizierung, Überwachung, Nachaudit, Sonderaudit (z. B. Spot-, Shadow-, Witness-Audit)
Zertifikatsmanagement
- Zertifikatsausstellung nur bei vollständiger Konformitatät des Unternehmens
- Bei kritischen Abweichungen: Aussetzung oder Widerruf des Zertifikates
- Pflege & Aktualisierung in REDcert-Datenbank
Registrierung bei REDcert
- Antragstellung inkl. Auditorenliste und aller erforderlichen Nachweise an cab@redcert.de
- Abschluss eines Rahmenvertrags mit REDcert
- Teilnahme der verantwortlichen Person an einem verpflichtenden Train-the-Trainer-Kurs von REDcert
Zulassungsverfahren
Kontaktaufnahme via E-Mail an cab@redcert.de |
Vorprüfung und persönliche Rückmeldung durch REDcert |
Bereitstellung der offiziellen Antragsunterlagen durch REDcert |
Einreichung der Antragsunterlagen und Begin des Prüfungsprozesses |
Ab diesem Zeitpunkt: Verpflichtende Teilnahme an einer qualifizierenden Schulung für Zertifizierungsstellen durch REDcert möglich |
Nach erfolgreichem Assessment erfolgt der Vertragsabschluss zwischen der Zertifizierungsstelle und REDcert |
Registrierung in der REDcert Datenbank und Veröffentlichung auf der REDcert Website |
Aufnahme der Zertifizierungstätigkeit |

Zulassung als Auditor
REDcert
Zulassung als REDcert Auditor
Damit die Qualität und Integrität der Zertifizierungen in den REDcert Systemen gewährleistet ist, gelten klare Anforderungen und Abläufe für die Zulassung von Auditoren. Diese richten sich an die Zertifizierungsstellen und deren verantwortliche Personen.
Auditoren müssen über eine geeignete Ausbildung, Fachkenntnisse und Berufserfahrung verfügen. Die Qualifikation der Auditoren ist im Zulassungsprozess nachzuweisen. Hierzu sind dem Antrag auf Zulassung eines Auditors, eindeutige und aussagekräftige Nachweise beizufügen. Der Name des Dokuments ist eindeutig im Antrag auf Zulassung zu benennen.
Der Antrag auf Zulassung, sowie die beigefügten Nachweise müssen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Erfüllt ein Antrag nicht die nachfolgend aufgeführten Anforderungen oder entspricht die Qualifikation diesen Anforderungen nicht, ist REDcert berechtigt den Antrag abzulehnen.
Anforderungen an die Auditoren
- Kenntnisse der Landnutzungskriterien gemäß RED II
- Erfahrung in der THG-Bilanzierung
- Fachwissen zur Kontrolle von: landwirtschaftlichen Betrieben, Schnittstellen, Lagerhäusern, Lieferanten, Gruppenzertifizierung sowie Entstehungsbetrieben von Abfällen und Reststoffen
- Erstschulung vor Aufnahme der Tätigkeit sowie regelmäßige Weiterbildungen , um den Wissensstand aktuell zu halten
Zulassungsverfahren
Kontaktaufnahme via E-Mail an cab@redcert.de |
Vorprüfung und persönliche Rückmeldung durch REDcert |
Bereitstellung des offiziellen Antrags durch REDcert |
Einreichung der Antragsunterlagen und Begin des Prüfungsprozesses (mehrere Prüfungsschritte möglich) |
Vorläufige Zulassung (wenn Auflagen bestehen) |
Endgültige Zulassung (sofern Auflagen vollständig erfüllt oder keine Auflagen bestehen) |
Registrierung in der REDcert Datenbank |
Mitteilung an die Zertifizierungsstelle und Versand der Zulassungsdokumentation |
Erstschulung vor Aufnahme der Tätigkeit |
Antragsunterlagen
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