Welche Auskünfte sind in der Selbsterklärung vorgesehen?
Der Landwirt soll Angaben zu drei Bereichen machen:
- Die Biomasse darf nicht von so genannten „schützenswerten Flächen“ stammen. Als Stichtag gilt der 1. Januar 2008.
- Der Landwirt gibt an, ob er Empfänger von Direktzahlungen ist oder nicht.
- Der Landwirt muss Angaben zu den Treibhausgasen machen, wobei hier in der Regel Standardwerte verwendet werden.