Gibt es eine rechtliche Verpflichtung für die Landwirte, die Selbsterklärung abzugeben?
Nein, die Selbsterklärung ist freiwillig. Wenn der Landwirt allerdings für seinen gelieferten Raps (z.B.) keine Selbsterklärung abgibt, können der Landhandel und die Ölmühlen die entsprechenden Mengen nicht als nachhaltige Biomasse vermarkten.