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Ihr Partner für
Nachhaltigkeitszertifizierung
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Newsletter Ausgabe 02/2018 |
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Sehr geehrte LeserInnen,
mit dem REDcert Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Themen aus dem Bereich Nachhaltigkeitszertifizierung sowie Änderungen bzw. Neuerungen im REDcert System.
Bei Rückfragen steht Ihnen Hilke Kahn (Tel. 0049 228 3506107 oder per Mail hilke.kahn@redcert.de) gerne zur Verfügung.
Ihr REDcert-Team |
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Neue Merkblätter zur Lieferdokumentation und THG-Berechnung
REDcert hat auf seiner Homepage www.redcert.org unter Material neue Merkblätter zur Lieferdokumentation und THG-Berechnung veröffentlicht.
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Akzeptanz der Nachweisführung über das Nationale Dänische Abfallregister (DNWR) im REDcert-EU System
Ausländische Transportunternehmen, Makler, Händler und Entsorger von Abfall müssen in das Nationale Dänische Abfallregister (DNWR = Danish National Waste Register) eingetragen sein, bevor sie in Dänemark im Abfallbereich tätig werden dürfen.
REDcert kann behördlich betriebene oder überwachte Systeme wie das DNWR als gleichwertig anerkennen, wenn diese die Systemkonformität (und damit die Konformität mit den rechtlichen Anforderungen) sowohl gewährleisten als auch nachweisen können.
Sammelbetriebe, die über das DNWR in Dänemark registriert sind, können mit Hilfe dieses Registers
- die Herkunft des Abfalls (Entstehungsbetrieb),
- die korrekte Klassifizierung des Abfalls gemäß europäischer und/oder dänischer Abfallschlüssel
- und damit die geforderte Abfalleigenschaft
- sowie die jeweilig erfassten Mengen an Abfall
grundsätzlich systemkonform gewährleisten und nachweisen.
Das REDcert System verlangt jedoch auf Basis der obligatorischen Selbsterklärung darüber hinaus, dass im Rahmen von Kontrollen - sei es durch die Zertifizierungsstellen, die national zuständige Überwachungsbehörde sowie direkt von REDcert beauftragten Sonder-kontrolleuren und Mitarbeitern von REDcert - eine Zugriffsmöglichkeit auf die Entstehungsbetriebe möglich ist, z.B. um die vorgeschriebene vor-Ort-Kontrolle bei Betrieben mit mehr als 10t monatlichem Abfallaufkommen durchführen zu können.
Daher ist REDcert der Auffassung, dass eine Akzeptanz der Nachweisführung der Sammelbetriebe über das DNWR im REDcert-EU-System nur in Verbindung mit einer durchsetzbaren, von den Sammelbetrieben selbst zu organisierenden und verantworteten Durchgriffs-/Kontrollmöglichkeit auf die Entstehungsbetriebe einhergehen kann.
Ansonsten ist die „Überwachungskette“ (=‘chain of custody‘) für Abfall und Reststoffe u.E. nicht vollständig gesichert. Die Abfallströme aus Entstehungsbetrieben, die diesen Durchgriff verweigern, sind von Sammelbetrieben ausdrücklich als nicht-nachhaltig zu behandeln. Der geforderte Durchgriff auf Entstehungsbetriebe ist vom Sammelbetrieb nachzuweisen und ist in der Kontrolle in Anlehnung an die REDcert Systemgrundsätze "Neutrale Kontrolle" zufallsbasiert und/oder risikoorientiert als vollständig wirksam zu prüfen und zu protokollieren. Ferner ist auch vom Sammelbetrieb die Registrierung und Überwachung durch die DNWR nachzuweisen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Waikinat gerne zur Verfügung (Tel. 0049 228 3506117 oder iris.waikinat@redcert.de).
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