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Ihr Partner für
Nachhaltigkeitszertifizierung
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Newsletter Ausgabe 08/2017 |
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Sehr geehrte LeserInnen,
mit dem REDcert Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Themen aus dem Bereich Nachhaltigkeitszertifizierung sowie Änderungen bzw. Neuerungen im REDcert System.
Bei Rückfragen steht Ihnen Hilke Kahn (Tel. 0049 228 3506107 oder per Mail hilke.kahn@redcert.de) gerne zur Verfügung.
Ihr REDcert-Team |
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Installation des NUTS2-Tools für Polen
Als Alternative zu errechneten Werten oder Standardwerten für THG-Emissionen können für den Anbau von Biomasse auch NUTS2-Werte verwendet werden. Diese Werte sind in gCO2eq/kg Trockenmasse angegeben und in der Übersicht „Overview table on regional cultivation emissions (NUTS values)“ unter https://ec.europa.eu/energy/en/topics/renewable-energy/biofuels veröffentlicht.
Für die polnischen Ersterfasser hat REDcert ein Tool entwickelt, in dem mit wenigen Klicks die NUTS2-Gebiete in Polen und die dazugehörenden THG-Emissionen für den Anbau ermittelt werden können. Bisher liegen die THG-Emissionen für die Kulturarten Raps, Weizen und Mais vor. Weitere Kulturarten können folgen. Das einzige, was Sie wissen müssen, ist das KFZ-Kennzeichen der Anbauregion.
Um das NUTS2-Gebiet mit dem dazu gehörenden THG-Wert zu finden, gehen Sie bitte auf die Seite www.redcert.org und klicken auf der linken Seite den Button NUTS2-Tool. Dann öffnet sich ein Fenster, wo Sie nach wenigen Schritten den THG-Wert für Raps, Mais und Weizen in gCO2eq/kg Trockenmasse ablesen können.
1. Zum Starten klicken Sie bitte auf die unten exemplarisch dargestellte Startseite des NUTS2-Tools.
2. Nach Eingabe des Kfz-Kennzeichens und klicken auf „Suchen“ werden das jeweilige NUTS2-Gebiet sowie die entsprechenden NUTS2-Werte für verschiedene Biomassearten angezeigt.
3. Sofern Sie nach mehreren Kfz-Kennzeichen suchen möchten, klicken Sie bitte auf „Hinzufügen" und danach auf „Suchen". In der Ergebnistabelle sehen Sie dann die NUTS2-Werte für das jeweilige Kennzeichen und den „MAX-Wert“ für die selektierten Gebiete.
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Anwendung des Emissionsfaktor Methanol
Die Bundeanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat in ihrem jüngsten Empfehlungsschreiben den von ihr anerkannten Zertifizierungssystemen gegenüber zu verstehen gegeben, dass die Anwendung des Emissionsfaktors für Methanol (inkl. Verbrennungsemissionen) bei den Systemanforderungen zur Treibhausgasberechnung von Biodiesel in dem betreffenden Unterabschnitt auf Seite 5 der Note durch die EU-Kommission („NOTE ON THE CONDUCTING AND VERIFYING ACTUAL CALCULATIONS OF GHG EMISSION SAVINGS VERSION 2.0“) bis zum 01.01. 2018 zu übernehmen ist.
In einer Übergangsphase bis zum 01.01.2018 ist den Teilnehmern im REDcert-DE System mit bestehendem DE-Zertifikat gestattet, einen Methanolfaktor exklusive der Verbrennungsemissionen für die Treibhausgasbilanzierung zu verwenden.
Sollte ein REDcert-Teilnehmer in das REDcert-DE System wechseln, muss spätestens 6 Monate nach der Erstzertifizierung gemäß §§ 49 Biostrom/BiokraftNachV ein vollumfängliches Kontrollaudit stattfinden.
Ab dem 01.01.2018 müssen alle REDcert-DE Systemteilnehmer im Rahmen der Treibhausgasbilanzierung auf den Methanolfaktor inkl. Verbrennungsfaktoren umstellen.
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