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Ihr Partner für
Nachhaltigkeitszertifizierung
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Newsletter Ausgabe 01/2017 |
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Sehr geehrte LeserInnen,
mit dem REDcert Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Themen aus dem Bereich Nachhaltigkeitszertifizierung sowie Änderungen bzw. Neuerungen im REDcert System.
Bei Rückfragen steht Ihnen Hilke Kahn (Tel. 0049 228 3506107 oder per Mail hilke.kahn@redcert.de) gerne zur Verfügung.
Ihr REDcert-Team |
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Erstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen für Lieferungen oder Verkäufe von nachhaltigem Biokraftstoff, die bereits zur Erfüllung einer nationalen Quote verwendet wurden
Die Europäische Kommission hat in einem aktuellen Schreiben an die Zertifizierungssysteme noch einmal betont, dass für Lieferungen oder Verkäufe von nachhaltigem Biokraftstoff, der bereits zur Erfüllung einer nationalen Quote verwendet wurde, keine weiteren Nachhaltigkeitsnachweise ausgestellt werden sollten. Ansonsten könnte dies dazu führen, dass ein und derselbe Nachhaltigkeitsnachweis doppelt angerechnet würde. Dies stelle einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie und/oder nationales Recht dar.
REDcert bestätigt an dieser Stelle noch einmal ihre früher schon geäußerte Auffassung, dass eine mehrfache Anrechnung derselben Biokraftstoffmenge durch Systemteilnehmer nicht zulässig ist.
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Veröffentlichung einer Übersicht der NUTS 2 Werte durch die EU Kommission Dezember 2016
Im Hinblick auf die Möglichkeit zur Verwendung von NUTS 2 Werten hat die EU Kommission eine Übersicht für die jeweiligen Länder und Herstellungspfade im Dezember 2016 mit Stand vom 15.01.2015 veröffentlicht.
Folgende Herstellungspfade bzw. Fruchtarten sind in der Übersicht aufgeführt:
- Ethanol aus Weizen
- Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt
- Biodiesel aus Raps
- Biodiesel aus Sonnenblumen
- Biodiesel aus Sojabohnen
- Pflanzenöl (Raps)
- Ethanol aus Roggen
- Ethanol aus Sommergerste
- Ethanol aus Wintergerste
- Ethanol aus Triticale
- Pflanzenöl (Sonnenblumen)
Die Werte für Deutschland sind in unserem NUTS-Tool entsprechend angepasst und können ab sofort verwendet werden.
Wir weisen weiter darauf hin, dass gemäß der Verordnung (EU) 2016/2066 der Kommission vom 21. November 2016 zur Änderung der Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) die NUTS 2 Codes zu den in der Übersicht nicht deckungsgleich sind.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hannemann gerne unter 0049 228 3506118 oder per E-Mail unter david.hannemann@redcert.de zur Verfügung.
Ihr REDcert-Team
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